Impressum / Allgemeine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Matthias Lange Baugruppen-Fertigung
1. Allgemeines
a) Den vertraglichen Beziehungen und dem Abschluss von Verträgen zwischen Matthias Lange Baugruppen-Fertigung (nachfolgend Firma mlbf genannt) und einem Dritten (nachfolgend Verkäufer genannt) liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Anderen Geschäftsbedingungen, insbesondere denen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Firma mlbf gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen an Firma mlbf.
b) Bestellungen und/oder Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie von Firma mlbf schriftlich oder in elektronisch anerkannter Form bestätigt werden.
c) Bestellungen und Lieferabrufe gelten als angenommen, wenn der Verkäufer ihnen nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Zugang schriftlich widersprochen hat.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich - zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer - nach CIP bzw. DDP Norderstedt. Ist ein Preis nach EXW Norderstedt vereinbart, übernimmt Firma mlbf die Frachtkosten, allerdings nur in angemessener Höhe. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
3. Nachweise, Beschränkungen, etc
Der Verkäufer verpflichtet sich Firma mlbf unverzüglich zu informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem, europäischem oder einem sonstigen Recht unterliegt oder sonstige den Vertrag betreffende Einschränkungen oder Nachweise tangiert.
4. Lieferung und Termine
a) Abweichungen, Terminänderungen und/oder Bestellungen gegenüber Firma mlbf sind nur nach vorheriger vom Verkäufer einzuholender schriftlicher Zustimmung durch Firma mlbf zulässig.
b) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei Firma mlbf bzw. der vereinbarten Anlieferungsstelle. Ist nicht Lieferung -frei Werk- vereinbart, hat der Verkäufer die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Frachtführer abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.
c) Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gilt grundsätzlich das Gesetz. Sobald der Verkäufer Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Materialversorgung, der Einhaltung von Terminen oder ähnlicher Umstände erkennt, die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, hat der Verkäufer dieses unverzüglich Firma mlbf schriftlich mitzuteilen und in Dringlichkeitsfällen telefonisch vorab zu benachrichtigen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine bleibt unberührt.
d) Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die Firma mlbf wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von Firma mlbf geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
e) Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, Firma mlbf hat diesen ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt.
f) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen Firma mlbf unbeschadet sonstiger Rechte - ganz oder teilweise - vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung des Bedarfs für Firma mlbf zur Folge haben.
g) Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt bzw. angestrengt, so ist Firma mlbf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Qualitätssicherung
Die Lieferung/Ware muss den vereinbarten von Firma mlbf vorgegebenen Spezifikationen und Qualitäten entsprechen. Sind solche nicht vorgegeben, so haben diese eine solche nach den anerkannten Regeln der Technik von mittlerer Art und Güte auszuweisen.
6. Mängel- und Regressansprüche
a) Lieferungs- und/oder Warenannahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Firma mlbf ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von Firma mlbf unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
b) Firma mlbf steht das Recht zu, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Der Verkäufer hat das Recht, die von Firma mlbf gewählte Art der Nacherfüllung unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern.
c) Sollte der Verkäufer nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach befristeter Aufforderung durch Firma mlbf zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, so steht Firma mlbf in dringenden Fällen, insbesondere zur akuten Gefahrenabwehr oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese nach Fristablauf auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen, sofern durch den verspäteten Mängelbeseitigungsbeginn die Fristüberschreitung ersichtlich oder eingetreten ist. Einer Nachfristsetzung bedarf es in diesen Fällen nicht.
d) Sachmängelansprüche verjähren in 36 Monaten, jedoch nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach Erhebung der Mängelrüge. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes bei Firma mlbf bzw. am jeweils vereinbarten Anlieferungsort. Die Verjährungsfrist gem. § 479 BGB bleibt unberührt.
e) Regressansprüche von Firma mlbf gem. §§ 478 ff BGB stehen gegenüber dem Verkäufer insbesondere dann zu, wenn Firma mlbf solche Forderungen gegenüber einem Dritten trägt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Liefergegenstand durch Firma mlbf oder einen Dritten bereits verwendet oder weiter verarbeitet wurde. Darüber hinaus stehen diese Ansprüche Firma mlbf auch dann zu, wenn der Dritte oder der Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.
f) Bei Rechtsmängeln stellt der Verkäufer Firma mlbf außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährungsfrist von 8 Jahren, bei Patent- oder Urheberrechtsverletzungen eine solche von 10 Jahren als vereinbart.
g) Für beseitigte Mängel oder reparierte Teile der Lieferung/Ware beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in welchem der Verkäufer die Ansprüche von Firma mlbf auf Nacherfüllung vollständig (mangelfrei) erfüllt und Firma mlbf abgenommen hat.